Die Basisrente auch besser bekannt als Rürup-Rente, ist neben der Riester Rente eine weitere Möglichkeit eine staatliche Förderung für die Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Diese Variante einer privaten Rentenversicherung gibt es seit dem Jahr 2005. Die Grundlage hierfür ist das Alterseinkünftegesetz. Die Leistungen der Basis-Rente orientieren sich an denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der große Unterschied jedoch ist, dass im Gegensatz zum gesetzlichen System, welches umlagefinanziert ist, die Rürup-Rente kapitalgedeckt finanziert wird.
Wer eine Basis-Rente abschließt, kann die eingezahlten Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich ansetzen. Allerdings wird dies nicht sofort steuerlich berücksichtigt. Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde durch das Bundesfinanzministerium beschlossen, dass zu Beginn im Jahr 2005, 60% des Betrages steuerlich angesetzt werden dürfen. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2% bis auf 100% im Jahr 2025 an. Aktuell kann man 70% der Beiträge, die für die staatliche Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente aufgewendet werden, steuerlich absetzen.
Grundsätzlich für alle mit einer hohen Steuerbelastung. Durch die hohe Steuerbelastung profitiert diese Zielgruppe besonders stark von der Basis-Rente. Speziell für alle Selbstständigen lohnt sich diese Variante der privaten Altersvorsorge, da sie die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Des Weiteren ist die Rürup-Rente während der Ansparzeit unpfändbar und bietet gerade Selbstständigen den Schutz, auch wenn es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen sollte, dass die Altersvorsorge erhalten bleibt.
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Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Ziel dabei ist die Förderung der Vermögensbildung, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Und NEIN, dies muss nicht in den Zinstod eine Bausparvertrages investiert werden.
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