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RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG

Recht haben und Recht bekommen ist meist nicht das Gleiche!

 

Die Vergangenheit zeigt immer wieder, dass Prozesse nicht immer vermeidbar sind. Ob Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter wegen dem unzumutbaren Hotel, Ärger mit dem Vermieter wegen der überzogenen Nebenkostenabrechnung oder Stress mit der Waschanlage wegen den Kratzern am frisch gewaschenen Auto: Über 5 Millionen Streitigkeiten werden jährlich in Deutschland ausgetragen und die damit verbundenen Kosten liegen oft bei mehreren tausend Euro.

 

Mehr als die Hälfte aller Deutschen verzichten aus Angst vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf ihr gutes Recht. Wer also nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen will, sollte sich mit einer Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle absichern. Aus den unten stehenden Möglichkeiten suchen wir für Sie die passende Absicherung heraus, damit Sie ihr Recht jederzeit durchsetzen können.

 

Schadenersatz-Rechtsschutz

 

Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Beispiele

  •  Verkehrsunfall
  •  Sturz im Supermarkt
  •  Falschberatung beim Aktienkauf
  •  Schmerzensgeld wegen Beleidigung

 

Arbeits-Rechtsschutz

 

Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.

Beispiele

  •  Kündigung des Arbeitnehmers
  •  falsches Arbeitszeugnis
  •  Lohn/Gehalt wird nicht gezahlt
  •  Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten

 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

 

Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit? Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert. Wird beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.

Beispiele

  •  Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  •  Mietminderung wegen Mängeln
  •  Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung
  •  Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung
  •  aber auch Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde
  •  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  •  Streitigkeiten aus Verträgen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen sind hier abgedeckt.

 

Steuer-Rechtsschutz

 

Hier ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für den regelmäßig notwendigen vorausgehenden Einspruch besteht ebenso wenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht.

Beispiele

  •  Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt
  •  die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung
  •  die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle

 

Sozialgerichts-Rechtsschutz

 

Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.

Beispiele

  •  Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung
  •  Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt
  •  das Arbeitslosengeld II (Harz IV) ist falsch berechnet
  •  die BfA oder LVA übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht
  •  dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des Grades der Behinderung nicht anerkannt

 

Verwaltungsrechtsschutz im Verkehrssachen

 

Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.

Wichtig - Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Bei Versicherungsverträgen, denen ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994, besteht regelmäßig nur ein s. g. Führerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen ist hier z. B. nicht versichert.

 

Disziplinar und Standesrechtsschutz

 

Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.

Beispiele

  •  Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit disziplinarrechtlich verfolgt werden.
  •  Dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden.

 

Straf-Rechtsschutz

 

Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden.

 

Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wird der Versicherungsnehmer z. B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet alles an den Versicherer zurück zu zahlen.

 

Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird ein Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz.

Beispiele für versicherte Vorwürfe

  •  fahrlässige Körperverletzung
  •  viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Waffengesetzes

 

Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe

  •  vorsätzliche Körperverletzung
  •  Beleidigung
  •  Diebstahl
  •  Mord
  •  Totschlag
  •  Nötigung

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz

 

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:

  •  spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen,
  •  den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt,
  •  gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

 

Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.

 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.

 Beispiele

  •  Geschwindigkeitsübertretung
  •  Rotlicht
  •  Lärmbelästigung
  •  Gurtpflicht

Ausnahme - Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).

 

Beratungs-Rechtsschutz

 

Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen. Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird.

Beispiele

  •  Trennung/Ehescheidung
  •  Geburt eines Kindes
  •  Tod eines Verwandten

 

Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genauso wenig besteht Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden.

 

Opfer-Rechtsschutz

 

Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet. Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen. 

 

Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen. Auch die Kosten des Verletzenbeistandes werden übernommen.

 

Rechtsschutz in Unterhaltssachen

 

Bei strittigem Unterhalt, z. B. bei angeblichen Vaterschaften, übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (30.000 Euro). Selbstbeteiligung hier 500 Euro, Wartezeit ein Jahr.

 

Rechtsschutz in Ehesachen

 

Versichert ist das Wahren der rechtlichen Interessen z.B. wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Selbstbeteiligung hier 500 Euro, maximal 30.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall, drei Jahre Wartezeit.


Fordern Sie also gleich Ihr individuelles Angebot an und sorgen dafür, dass auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

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