in Form einer Restkostenversicherung als Ergänzung zum Beihilfeanspruch.
Soldaten genießen während Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr im Gesund-
heitssektor den Vorteil der "freien Heilfürsorge". Darüber hinaus sind Soldaten
während ihrer Dienstzeit beihilfeberechtigt und bekommen für den Ehepart-
ner 70% (wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig angestellt und weniger
als 17.000 Euro pro Jahr verdienen) und für jedes Kind 80% Beihilfe vom Bund.
Die verbleibenden 30% bzw. 20% müssen privat über eine Restkostenversiche-
rung abgesichert werden. Da es hier eine Vielzahl von verschiedenen Tarifen
gibt und somit auch ein breit gefächertes Leistungsspektrum ist es immer rat-
sam sich kompetente Beratung durch einen Spezialisten zu sichern.
Auch in diesem Fall stehen Ihnen und Ihren Angehörigen die Berater der Soldatenabsicherung zur Seite. Fordern Sie einfach gleich Ihr individuelles Angebort an.
Sie sind der Hauptverdiener und machen sich Sorgen? Wie kommt die Familie zurecht im Falle des Falles? Wer bezahlt das Haus weiter? Damit zur Trauer nicht auch noch Existenzängste kommen - fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.
Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Ziel dabei ist die Förderung der Vermögensbildung, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Und NEIN, dies muss nicht in den Zinstod eine Bausparvertrages investiert werden.
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Tel.: 0341 / 26 31 8096
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