Die festgelegten Typklassen bestimmen sich durch die Häufigkeit und die Höhe der Schäden, die mit bestimmten Autotypen in den jeweiligen Versicherungsarten wie Haftplicht oder Vollkasko entstanden sind. Diese Typklassen werden durch die Versicherer stetig aktualisiert.
Achten Sie bei Onlinerechnern bzw. Angebotsanforderungen besonders auf die genaue Typbezeichnung Ihres Autos, denn es unterscheiden sich beispielsweise die Typklassen eines Golf IV um bis zu vier Stufen, je nach PS-Zahl und Baujahr.
Analog zu den Typklassen werden die Schadensanalysen auch für die Regionen festgestellt und in Regionalklassen umgerechnet. Typ- und Regionalklassen veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Regionalklassen werden für die insgesamt 415 Zulassungsbezirke in Deutschland ermittelt. Da diese Einteilung sehr grob ist, stufen immer mehr Kfz-Versicherungen ihre Kunden nach Postleitzahl ein und nicht mehr nach Regionalklasse. Dennoch geben die Regionalklassen zumindest eine gute Orientierung.
Wer nun aber mit seinem Wohnsitz und seinem Auto umzieht, sollte keinesfalls auf den Gedanken kommen, sein Auto nicht umzumelden, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Halter seinen Wagen „unverzüglich“ beim zuständigen Straßenverkehrsamt ummeldet. Da diese Angabe nicht genau definiert ist ahnden die Behörden ein Versäumnis von einem Monat nicht. Es ist auch nicht mehr möglich, das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden. Sparen lässt sich somit nur noch durch einen Wechsel zu einem günstigeren Versicherer.
Aller 5 Sekunden verunfallt in Deutschland ein Mensch. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu einer Arbeitsunfähigkeit und bedeuten schnell auch eine finanzielle Katastrophe. Bei Soldaten greift auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sichern Sie sich also privat ab und fordern gleich Ihr Angebot an.
Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Ziel dabei ist die Förderung der Vermögensbildung, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Und NEIN, dies muss nicht in den Zinstod eine Bausparvertrages investiert werden.
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